Themenübersicht Rechtsanwälte

„Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.“ – heißt es in der Bundesrechtsanwaltsordnung. Interessenschwerpunkte; sind solche Rechtsgebiete, auf denen der Rechtsanwalt bereits tätig ist und in seinem besonderen Interessenbereich liegen. Tätigkeitsschwerpunkte; sind solche Fachgebiete, auf denen der Rechtsanwalt seit mindestens zwei Jahren nachhaltig tätig gewesen ist.

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