Bundesnotarkammer
Notarinnen und Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragsparteien als verschwiegene und unparteiisch Beratende in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Notarinnen und Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittelsperson zwischen den Interessen der Parteien. Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgebende deren Mithilfe wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notarinnen und Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet, wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen, die Zwangsvollstreckung statt. Auch sind Schiedssprüche nur vollstreckbar, wenn sie von einem staatlichen Gericht oder einer Notarin bzw. einem Notar für vollstreckbar erklärt wurden.
Darüber hinaus nehmen sie Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notarinnen und Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichtende tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren. Ihrer öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend dürfen Notarinnen und Notare ihre Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; sie haben also jedem Rechtsuchenden mit ihrer Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.