Bundesverband der Rentenberater e.V.

Rentenberater sind keine Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig und an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.

zum Webtipp
Sie werden bei Klick auf die Webseite des Anbieters weitergeleitet
Weiterempfehlen Auf Facebook teilen Auf Merkliste setzen Zur Übersicht zurück
Änderungen melden
Bestätigen »
Ablehnen »
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseiten besser an Ihre Bedürfnisse anpassen zu können. Durch die Nutzung unserer Webseiten akzeptieren Sie die Speicherung von Cookies auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone.
mehr erfahren / Datenschutzeinstellungen »