EU - Heimtierausweis - Deutsches Grünes Kreuz e.V.

Seit 2004 gilt der EU-Heimtierausweis – Nicht jeder Pass ist gültig

(dgk) Seit 1. Oktober 2004 ist das Reisen mit Vierbeinern innerhalb der Europäischen Union um einiges leichter. Anstelle zahlloser verschiedener Regelungen tritt ein einziges Dokument: der neue EU-Heimtierausweis. Der blaue Pass mit gelbem Sternenbanner gilt ausschließlich für Hunde, Katzen und Frettchen.
In erster Linie attestiert der EU-Heimtierausweis die wichtige Tollwutimpfung. Dies ist die einzige Bedingung, die Haustiere zukünftig erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Zudem sind die Tiere durch den EU-Heimtierpass eindeutig gekennzeichnet. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und Großbritannien gelten allerdings für die nächsten fünf Jahre noch zusätzliche Regeln.

Die Heimtierausweise werden von verschiedenen Firmen hergestellt und vertrieben. Doch nicht jeder Pass erfüllt die vorgeschriebenen Normen. Damit Tierhalter bei der Einreise keine bösen Überraschungen erleben, sollten sie sich ihren Ausweis ganz genau anschauen: Auf dem Einband sowie auf jeder datentragenden Seite muss die individuelle Kennnummer stehen! Diese Nummer setzt sich zusammen aus dem Code des Mitgliedstaates – zum Beispiel DE für Deutschland – einer Firmenchiffre (beispielsweise 02) sowie der fortlaufendenden Nummer. Außerdem muss das Dokument mit Ausnahme des Einbands zweisprachig ausgestellt sein. Entspricht der Ausweis nicht diesen Vorgaben, können den Tierhaltern an der Grenze ernsthafte Schwierigkeiten erwachsen.

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