Bundeszentralamt für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern - kurz BZSt - nimmt mit seinen ca. 2.400 Beschäftigten (Stand: August 2021) über 80 zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr.

Das Bundesamt für Finanzen (BfF) wurde am 3. September 1971 als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) gegründet.

Aus der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden sowie der IT-Einrichtungen im BMF im Jahr 2006 ist aus dem BfF neben dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) und dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hervorgegangen.

Im BZSt als Bundesoberbehörde wurden die steuerlichen Aufgaben des BfF und die administrativen steuerfachlichen Aufgaben des BMF mit dem Ziel gebündelt, einen zukunftsfähigen, zentralen steuerlichen Dienstleister für die Finanzverwaltungen auf nationaler und internationaler Ebene zu schaffen.

War das BfF im Jahr 1971 noch für sieben Aufgaben verantwortlich, waren es nach der Neustrukturierung 2006 schon etwa 30, heute sind es mehr als 80. Diese werden durch die rund 2.400 Beschäftigten (Stand: August 2021) erledigt.

Neben dem Hauptsitz des BZSt in Bonn sind weitere Dienstsitze in Berlin, Saarlouis und Schwedt eingerichtet.

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