Bundesrechtsanwaltskammer

Eine unabhängige Selbstverwaltung für unabhängige Rechtsanwälte

„Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege“, heißt es im ersten Paragraphen der Bundesrechtsanwaltsordnung. Dieser kurze Satz beschreibt prägnant die besondere Stellung der Rechtsanwaltschaft in unserem Rechtsstaat: Der Rechtsanwaltsberuf ist kein Beruf wie jeder andere. Mit ihm sind besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten verknüpft.

Eine der zentralen Eigenschaften des Rechtsanwaltes ist die Unabhängigkeit. Nur sie gewährleistet, dass der Rechtsanwalt gleichrangig und gleichberechtigt neben den anderen Organen der Rechtspflege (Richtern und Staatsanwälten) seine Aufgaben im Rechtsstaat erfüllen kann.

Die Sicherung dieser anwaltlichen Unabhängigkeit ist eine der wesentlichen Aufgaben der Rechtsanwaltskammern. Als Selbstverwaltungsorgane sind sie staatsferne Kontrollinstanzen über die Rechtsanwaltschaft – in Verantwortung gegenüber den Berufskollegen und den rechtsuchenden Bürgern.

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist Teil dieser anwaltlichen Selbstverwaltung. Als Dachorganisation übt sie keine Kontrollfunktion gegenüber einzelnen Rechtsanwälten aus, sondern ist vielmehr Interessenvertreter der Anwaltschaft insgesamt. Die Bundesrechtsanwaltskammer setzt sich für die Sicherung der anwaltlichen Freiheit vor staatlicher Einflussnahme und für die unabhängige Stellung der Anwaltschaft im demokratischen Rechtsstaat ein. Die Mitgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Anwaltsberufs ist dabei ihre Kernaufgabe.

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