Bundesverband Deutscher Patentanwälte

Der Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. (BDPA) repräsentiert seit 1974 die freiberuflichen Patentanwältinnen und Patentanwälte in Deutschland. Nach der Patentanwaltskammer ist er die größte bundesweit organisierte Vereinigung des Berufsstandes. Der BDPA setzt sich intern für die Belange seiner Mitglieder ein und versteht sich gleichzeitig als Sprachrohr nach außen. Erklärtes Ziel ist es auch, das Berufsbild des Patentanwalts in die Öffentlichkeit zu tragen.

Der Patentanwalt verfügt über ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium, dem sich eine juristische Ausbildung anschließt. Er versteht sich als Anwalt für das geistige Eigentum. Seine Arbeit bezieht sich nicht nur auf Patente im eigentlichen Sinne, sondern auf gewerbliche Schutzrechte aller Art, vom Gebrauchsmuster über den Sortenschutz bis zum Design- und Markenrecht.

Zentraler Gedanke ist der Schutz von Innovationen, ein Garant für wirtschaftliche Entwicklung. An der Schnittstelle Technik / Recht ist gerade die beratende Funktion der Patentanwälte für Unternehmen und Erfinder bei kleineren und mittleren Betrieben wichtig. Darüber hinaus dient der Schutzrechtsgedanke natürlich auch dem wissenschaftlichen Geist.

Mit dem fachlichen Knowhow seiner Gremien kann der Bundesverband Deutscher Patentanwälte zudem seinen Beitrag zu rechts- und wirtschaftspolitischen Prozessen leisten. Der BDPA nimmt Stellung zu politischen Themen, EU-Recht und nationalen wie internationalen Gesetzgebungsverfahren, überhaupt zu gesellschaftsrelevanten Entwicklungen.

Als Berufsverband vertritt der Bundesverband Deutscher Patentanwälte im Besonderen die Interessen seiner Mitglieder. Der BDPA vernetzt die Kolleginnen und Kollegen untereinander, bietet Fortbildungsseminare und regelmäßige Treffen an. Denn nur wer vernetzt ist, kann auch von der Erfahrung der anderen profitieren.

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