Wildtierschutz Deutschland e.V.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es, vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können. Die Aneignung eines kranken Wildtieres, das dem Jagdrecht unterliegt, bedarf der vorherigen Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten bzw. des Revierinhabers. Wir empfehlen, eine Meldung bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu machen.

Aber Achtung, insbesondere wenn Sie auf scheinbar verlassene Jungtiere treffen (z.B. Rehkitz, Jungfuchs, Hase, Jungvogel): wenn das Tier nicht in unmittelbarer Gefahr ist, lassen Sie es zunächst in Ruhe, fassen Sie es vor allen Dingen nicht an. Es könnte darauf hin von seiner Mutter nicht mehr angenommen werden. Beobachten Sie das Tier aus möglichst großer Entfernung oder erkundigen Sie sich bei fachkundigen Menschen.

Feldhasen bekommen häufig nur einmal am Tag Besuch von der Hasenmutter, bitte lassen Sie ein unverletztes Hasenkind, dort wo es auf seine Mutter wartet. Rehkitze werden mehrmals täglich versorgt - unsere Bitte auch hier: wenn das Tier unverletzt in der ihm vertrauten Umgebung auffinden, stören sie es nicht. Auch der Fuchs lässt seine Jungen während der Futtersuche häufig allein. Vermeintlich hilflose Vogelkinder sollten auf jeden Fall in der freien Natur belassen werden. Nur ganz selten handelt es sich bei gefundenen Jungvögeln am Boden um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die Hilfe benötigen. Live-Info bei der FB-Gruppe Wildvogelhilfe-Notfälle

 Anders bei Eichhörnchen, finden Sie Jungtiere am Boden, benötigen diese in den meisten Fällen Hilfe.

zum Webtipp
Sie werden bei Klick auf die Webseite des Anbieters weitergeleitet
Weiterempfehlen Auf Facebook teilen Auf Merkliste setzen Zur Übersicht zurück
Änderungen melden
Bestätigen »
Ablehnen »
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseiten besser an Ihre Bedürfnisse anpassen zu können. Durch die Nutzung unserer Webseiten akzeptieren Sie die Speicherung von Cookies auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone.
mehr erfahren / Datenschutzeinstellungen »