Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer

Hat Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, kann Ihr Verdienstausfall teilweise ausgeglichen werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Kurzarbeitergeld soll Ihren Verdienstausfall zumindest teilweise wieder ausgleichen. Es soll auch Ihren Arbeitsplatz erhalten, wenn die aktuelle Situation Ihres Betriebes Entlassungen notwendig machen würde.

Sie haben einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit kürzen muss, und dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt hat. In den meisten Fällen geschieht das aus konjunkturellen Gründen, das heißt, weil die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes schlecht ist.

Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von dem Gehalt ab, das Sie normalerweise ausgezahlt bekommen – nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (Fachbegriff: Nettoentgelt): 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts erhalten Sie als Kurzarbeitergeld. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Erfahren Sie alle Informationen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit, wo Sie auch den digitalen Assistenten starten können.

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