Themenübersicht Sozialbestattung

Nach dem Eintritt eines Todesfalles, sind die Angehörigen des Verstorbenen per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu tragen. Können die Angehörigen diese finanziellen Mittel nicht aufbringen, kann eine Sozialbestattung beantragt werden. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten der Bestattung. Der Bestatter muss seine Leistungen nach einer Kostenordnung abrechnen. Die nächsten Verwandten, meist die Ehepartner oder Kinder sind in der Bestattungspflicht. Der per Testament festgelegte Erbe ist üblicherweise derjenige der die Kosten zu tragen hat. Es ist daher im Vorfeld zu prüfen wer die Bestattung in Auftrag geben muss und wer die Kosten der Bestattung trägt.

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