Themenübersicht Die Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Die Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) trat in ihrer ursprünglichen Fassung am 09.01.1992 in Kraft. Die letzte Neufassung wurde am 01.11.2006 verabschiedet. Die Verordnung regelt die Verpflichtung von Energieversorgungsunternehmen, Abgaben an die Gemeinden und Landkreise ihrer Kunden zu bezahlen. Konzessionsabgaben sind Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen.