Themenübersicht Krankenkassen und MDK

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) führt Begutachtungen der Pflegebedürftigkeit gemäß § 18 SGB XI durch. Ziel der Begutachtung ist hierbei die Erstellung eines Gutachtens, aus dem hervorgeht, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und falls ja, in welcher Stufe und ob die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist.

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