Themenübersicht Fahrer-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers, das dem Versicherungsnehmer nicht gehört. (Quelle: www.bundderversicherten.de)