Themenübersicht Immobiliengutachter
Immobiliengutachter stellt eine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung dar. Grundlage ist § 192 Baugesetzbuch. Dieser legt zugrunde, dass ein Gutachter „in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein“ sollte. Die Aufgaben eines Immobiliengutachters sind neben der Ermittlung des Verkehrswertes, vielfältig: Ermittlung einer ortsüblichen Miete oder Pacht, Begleitung von Bauprojekten, Analyse und Stellungnahme zu Baubeschreibungen, Mitarbeit im örtlichen Gutachterausschuss, Prüfung von Immobiliengutachten.