Themenübersicht Fahrgastrechte Bahnreisen & Fernbusreisen

Bahnfahren könnte so entspannt sein. Gäbe es nicht immer wieder Zugausfälle oder Verspätungen. Nach den europaweit gültigen Bahn-Fahrgastrechten können Sie in solch einem Fall eine Erstattung von der Bahn-Gesellschaft verlangen. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte bei Zugausfall und Verspätung im Fernverkehr und Nahverkehr.
 
 
Die Fahrgastrechte gelten für Fernbusreisen, bei denen die geplante Strecke mehr als 250 Kilometer beträgt und deren Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegt.
Wichtig: Bei einer Verspätung kommt es immer auf die Abfahrt, nicht die Ankunft, an! Für Fahrten mit einer Strecke unter 250 Kilometer gelten die Busgastrechte nur eingeschränkt.

⇒ Fahrgastrechte bei Fernbusreisen (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland)

 

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