Themenübersicht Fahrgastrechte Bahnreisen & Fernbusreisen
Bahnfahren könnte so entspannt sein. Gäbe es nicht immer wieder Zugausfälle oder Verspätungen. Nach den europaweit gültigen Bahn-Fahrgastrechten können Sie in solch einem Fall eine Erstattung von der Bahn-Gesellschaft verlangen. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte bei Zugausfall und Verspätung im Fernverkehr und Nahverkehr.
⇒ Fahrgastrechte bei der Bahn: Erstattung bei Verspätung und Zugausfall (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland)
Die Fahrgastrechte gelten für Fernbusreisen, bei denen die geplante Strecke mehr als 250 Kilometer beträgt und deren Ankunfts- oder Abfahrtsort innerhalb der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen liegt.
Wichtig: Bei einer Verspätung kommt es immer auf die Abfahrt, nicht die Ankunft, an! Für Fahrten mit einer Strecke unter 250 Kilometer gelten die Busgastrechte nur eingeschränkt.
Wichtig: Bei einer Verspätung kommt es immer auf die Abfahrt, nicht die Ankunft, an! Für Fahrten mit einer Strecke unter 250 Kilometer gelten die Busgastrechte nur eingeschränkt.